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Strafrechtliche Verantwortung

Grobe Pflichtverletzungen koennen strafrechtliche Folgen bis hin zu § 222/§ 229 StGB haben.

Supporting Article Pillar: Haftung in der Verkehrssicherung
Knowledge Hub Artikel Recht & Haftung

Garantenstellung und Pflichten

Die Verkehrssicherungspflicht begruendet eine Garantenstellung fuer Bauherr, Unternehmer, Fuehrungskraefte und benannte Verantwortliche.

Wer diese Pflichten verletzt und dadurch Schaeden verursacht, kann strafrechtlich belangt werden.

Typische Straftatbestaende

Bei Personenschaeden drohen Verfahren wegen fahrlaessiger Koerperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlaessiger Toetung (§ 222 StGB).

Das Dulden erkennbarer Maengel oder fehlender Sicherungen kann als grobe Fahrlaessigkeit gewertet werden.

Risikominimierung

Klare Delegation an fachkundige Verantwortliche, regelmaessige Kontrollen und saubere Dokumentation sind zentral.

So lassen sich strafrechtliche Risiken wirksam reduzieren.