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Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet alle, die Gefahrenquellen schaffen, zu zumutbaren Sicherungsmaßnahmen.
Definition
Die Verkehrssicherungspflicht ist ein zentraler Rechtsbegriff im deutschen Zivilrecht.
Sie verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhaelt, zu zumutbaren Vorkehrungen gegen Schaeden Dritter.
Praxis in Arbeitsstellen
Wer eine Baustelle einrichtet oder betreibt, muss Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Beschaeftigte wirksam schuetzen.
Dazu gehoeren Beschilderung, Absperrungen, Beleuchtung sowie regelmaessige Kontrollen der Sicherungsmaßnahmen.
Beteiligte und Zuständigkeiten
Die Pflicht trifft mehrere Beteiligte gleichzeitig, darunter Bauherr, Auftragnehmer, Strassenbaulasttraeger und Spezialfirmen.
Die Verkehrssicherungsaufgabe kann vertraglich uebertragen werden, die Ueberwachungspflicht bleibt bestehen.
Haftungsfolgen und Dokumentation
Unzureichende Absicherung kann zu zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen fuehren.
Eine saubere Organisation und lueckenlose Dokumentation sind deshalb wirtschaftlich und rechtlich zentral.